Informationen rund um

Förderungen

Wir beraten und übergeben die Antragstellung für Sie

Förderungen

Was sind Förderungen?

Der Staat unterstützt energetische Sanierungen und den Austausch alter Heizungen mit attraktiven Förderprogrammen. Gerade beim Heizungstausch können Sie von hohen Zuschüssen der KfW profitieren. Wir informieren Sie transparent über aktuelle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die maximal mögliche Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.

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Information zu aktuellen Förderungen

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Jetzt Förderung prüfen lassen

Sie planen eine neue Heizung oder möchten Ihre bestehende Anlage modernisieren?
Wir prüfen für Sie, welche Förderungen möglich sind und wie hoch Ihr persönlicher Zuschuss ausfällt.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie unverbindlich und begleiten Sie auf Wunsch
von der Planung bis zur Umsetzung.

 
FAQ

Fragen und Antworten zum Thema Förderung

Förderhöhen*

Heizungsförderung in Bestandsbauten im Überblick
 

Neue Heizung 

zuvor Gasheizung 

zuvor Ölheizung 

Gasbrennwertheizung “renewable ready” 

20% 

20%

Gas-Hybridheizung 

30% 40%

Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) 

35% 45%

Solarkollektoranlage

30% 30%

Biomasse- o. Wärmepumpenanlage 

35% 45%

mit individuellem Sanierungsfahrplan 

+ 5% + 5%

Der Weg eines Antrags*

Hier erfahren Sie über unseren Partner mehr. Die Firma febis führt die passende Antragstellung durch.

Eine Antragstellung in Eigenregie können Sie über das BAFA-Förderprogramm stellen.

Förderbeispiel*

Allgemein Beispiel

35 % Förderung der Brutto-Investitionskosten

+ 10 % Ölbonus

Jetzt alten Ölkessel durch klimafreundliche Holzheizung ersetzen und sparen

+ 5% Innovationsbonus

Besonders emissionsarme Pelletkessel (Staubwerte – kleiner als 2,5 mg/Nm³)

+ 5% Förderung mit individuellen Sanierungsfahrplan (Energieberater) 

+ individuelle regionale Förderprogramme

50.000,– € für eine Pelletheizung incl. Pufferspeicher, Pellettank,  Fußbodenheizung, Estrich, Heizkörper und Entsorgung der alten Ölanlage incl. Tank

  • 45 % Förderung über Bundesamt für Wirtschaft
  •   5  % Förderung iSFP-Bonus/Sanitärungsfahrplan über Energieberater
  •   5 % Förderung über einen integrierten elektr. gesteuerten Feinstaubfilter

= 27.500,– € Förderung

*Ohne Gewähr – richtet sich immer nach derzeitigem aktuellen Stand!

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor der Beauftragung der Heizungsmaßnahme gestellt werden. Wird der Auftrag vorher vergeben, ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen.

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Durch zusätzliche Bonusförderungen kann der Zuschuss auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten steigen.

Welche Heizungen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien sowie der Anschluss an Wärmenetze.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?

In der Regel werden Kosten bis zu 30.000 € pro Wohneinheit berücksichtigt.

Wer hilft bei der Antragstellung?

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Anfragen

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Bei uns erhalten Sie Ihre persönliche und individuelle Beratung!

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